Betrieb „Apartmány HÁJOVNA“, Nové Domky 14, 382 76 Loučovice,
Firma Bones s.r.o., IČO: 279 36 333

  1. Die Bestimmungen dieser Unterkunftsordnung sind von jedem Gast, der in den Apartmány HÁJOVNA untergebracht ist, einzuhalten. Mit der Entgegennahme des Schlüssels zum Apartment erklärt der Gast seine Zustimmung zu dieser Ordnung und verpflichtet sich, diese zu befolgen.
  2. Der Gast kann die Apartmány HÁJOVNA für den Zeitraum nutzen, der ordnungsgemäß im Voraus vereinbart und bezahlt wurde.
  3. Die Unterkunftseinrichtung kann nur den Gast unterbringen, der ordnungsgemäß angemeldet wurde. Es gilt ein Verbot des Aufenthalts von nicht angemeldeten Personen. Der Gast muss beim Einchecken die Dokumente vorlegen, die für die Anmeldung im Unterkunftsbuch erforderlich sind (Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Reisedokument). Die Unterkunftseinrichtung ist gemäß § 5, 10–16 des Gesetzes Nr. 110/2019 Slg. (Gesetz über die Verarbeitung personenbezogener Daten) der Verwalter personenbezogener Daten und muss bei deren Verarbeitung die Pflichten nach §§ 5, 10–16 des Gesetzes Nr. 110/2019 Slg. über den Schutz personenbezogener Daten und über die Änderung einiger Gesetze in der geänderten Fassung erfüllen. Besuche von Fremden sind nur mit Zustimmung des Betreibers erlaubt.
  4. Aufgrund der Reservierung wird dem Gast eine Unterkunft zugewiesen.

Check-in 16:00 – 20:00 (spätere Ankunft muss im Voraus vereinbart werden)
Check-out bis 10:00

  1. Der Gast ist verpflichtet, für die Unterkunft und Dienstleistungen die Preise gemäß dem gültigen Preistarif des Unterkunftsbetreibers zu zahlen. Bei der Reservierung kann der Unterkunftsbetreiber eine Anzahlung verlangen. Im Falle einer Stornierung der Reservierung durch den Gast ist der Unterkunftsgeber berechtigt, Stornogebühren zu verlangen, die auf der Quelle der Reservierung des Gastes basieren (z.B. www.apartmany-hajovna.cz, www.booking.com).
  2. In allen Innenräumen der Apartmány HÁJOVNA ist das Rauchen und das Entzünden von Feuer strengstens verboten. Ausgenommen sind die Kachelöfen (Apartment Nr. 1 Lipová und Apartment Nr. 3 Dobřín) – der Gast ist für deren sicheren Betrieb verantwortlich. Es ist verboten, in diesen Öfen irgendwelche Abfälle zu verbrennen, zum Heizen ist nur das vorbereitete Holz bestimmt.
  3. Um die Sauberkeit zu erhalten, bitten wir die Gäste, beim Betreten des Gebäudes ihre Schuhe gründlich zu reinigen und anschließend Hausschuhe in den Apartments zu verwenden. Es ist nicht erlaubt, mit schmutzigen Schuhen oder Skischuhen im Gebäude zu laufen.
  4. Es ist verboten, Abfälle außerhalb der vorgesehenen Plätze zu entsorgen oder die Umgebung anderweitig zu verschmutzen. Im gesamten Gebäude ist Sauberkeit und Ordnung zu wahren.
  5. Der Betreiber der Apartmány HÁJOVNA haftet nicht für Verlust oder Schäden am Eigentum des Gastes, einschließlich geparkter Fahrzeuge, noch für Sachen, die darin hinterlassen wurden. Ebenso übernimmt er keine Verantwortung für die Gegenstände, die Gäste in die Unterkunftseinrichtung mitgebracht haben, oder für Schäden an persönlichen Gegenständen, einschließlich Schmuck, Geld und anderen Wertsachen.
  6. Der untergebrachte Gast ist berechtigt, die für die Unterkunft vorgesehenen Räume zu nutzen. Ohne die Zustimmung des Betreibers darf der Gast keine Möbel umstellen, Reparaturen durchführen oder Eingriffe in das elektrische Netz oder andere Installationen im oder am Gebäude vornehmen.
  7. In den Apartmány HÁJOVNA darf der Gast mitgebrachte elektrische Geräte nur für die persönliche Hygiene (Rasierapparat, etc.), einen persönlichen Computer oder Ladegeräte für Mobiltelefone verwenden. Es ist NICHT ERLAUBT, eigene Küchengeräte zu verwenden. Zum Trocknen von Wäsche sind mobile Wäschetrockner oder Handtuchheizkörper im Badezimmer vorgesehen.
  8. Es ist notwendig, mit Wasser sparsam umzugehen, um eine Erschöpfung der natürlichen Wasserquelle zu vermeiden.
  9. Der Gast haftet für eventuelle Schäden an den Einrichtungen und dem Eigentum des Unterkunftsbetreibers und ist verpflichtet, diese Schäden in voller Höhe zu ersetzen.
  10. Der Gast ist verpflichtet, bei jedem Verlassen des Apartments das Apartment und die Haupttür abzuschließen, das Licht auszuschalten, elektrische oder gasbetriebene Geräte auszuschalten, Wasserhähne zu schließen und den Fernseher auszuschalten. Bei der Abreise ist der Gast verpflichtet, die Schlüssel an die verantwortliche Person abzugeben. Im Falle des Verlusts von Schlüsseln muss der Gast die Kosten für deren vollständige Erneuerung, einschließlich des Austauschs des Türschlosses, übernehmen.
  11. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, Kinder unbeaufsichtigt im gesamten Unterkunftsbereich zu lassen. Eltern oder die für die Kinder verantwortlichen Personen sind während des gesamten Aufenthalts für die Kinder verantwortlich!!
  12. Sportgeräte oder andere Gegenstände dürfen nicht in die Apartments mitgebracht werden. Für deren Aufbewahrung stehen die CYKLOBOXEN und ein Ständer für Skier sowie ein Schuhtrockner im Keller zur Verfügung. Die Akkus von E-Bikes dürfen nur an den elektrischen Steckdosen in den Cykloboxen aufgeladen werden.
    Es ist VERBOTEN, die Akkus von E-Bikes in das Gebäude zu bringen oder sie in den Apartments oder in den Gemeinschaftsbereichen der Unterkunft aufzuladen.
  13. Von 22:00 bis 07:00 Uhr ist der Gast verpflichtet, die Nachtruhe einzuhalten!!! Bei grober Verletzung der Nachtruhe kann der Betreiber oder sein Vertreter den Aufenthalt des Gastes mit sofortiger Wirkung und ohne finanzielle Entschädigung beenden.

Außenbereich

  1. Gäste können den für „kommerzielle Zwecke“ vorgesehenen Teil des Grundstücks nutzen – das Gelände auf der linken Seite des Eingangs (wenn man dem Haupteingang zugewandt steht), einschließlich des Feuers und des Kinderspielplatzes. Der ZUGANG ZUM PRIVATEN TEIL DES GRUNDSTÜCKS, also das Grundstück auf der rechten Seite des Eingangs (wenn man dem Haupteingang zugewandt steht), ist aus Sicherheitsgründen VERBOTEN. Das Betreten dieses privaten Bereichs erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes. Der Betreiber übernimmt in keinem Fall die Verantwortung für entstandene Schäden.
  2. Feuerstelle – der Bereich im Garten, der für das Sitzen am offenen Feuer und Grillen vorgesehen ist:
    Das Feuer darf nur von Personen über 18 Jahren entfacht werden.
    • Das Feuer darf nicht unbeaufsichtigt von Personen über 18 Jahren gelassen werden.

    • Das Feuer muss so kontrolliert werden, dass keine Gefahr für die umliegende Umgebung besteht (Pflanzen, Wälder, Gebäude usw.) und keine anderen Personen gestört werden.
    • An dem vorgesehenen Ort bzw. auf dem Grill dürfen nur Holz, Holzkohle und Briketts aus Holzkohle verbrannt werden, ohne die Verwendung von Zündmitteln.
    • Feuer darf nicht bei ungünstigen Wetterbedingungen entzündet werden.
    Es ist verboten, Feuer an anderen Orten zu entzünden.
  3. Sportliche Aktivitäten dürfen im kommerziellen Bereich nur an den dafür vorgesehenen Stellen ausgeübt werden. Alle sportlichen Aktivitäten erfolgen auf eigene Gefahr des Gastes. Der Vermieter haftet nicht für Verletzungen oder Gesundheitsschäden.
  4. Der Kinderspielplatz darf nur in Begleitung eines Erwachsenen (Eltern, usw.) genutzt werden, unter Einhaltung der BETRIEBSORDNUNG DES KINDERSPIELPLATZES. Der Betreiber weist die Gäste darauf hin, dass Kinder nicht unbeaufsichtigt auf dem Spielplatz gelassen werden dürfen.
  5. Motorfahrzeuge sind auf dem nahegelegenen Parkplatz abzustellen. Der Parkplatz ist nicht überwacht, daher übernimmt der Vermieter keine Haftung für Verluste oder Schäden am Fahrzeug oder an darin gelagerten Gegenständen.
  6. Der Gast muss beim Bewegen auf dem Gelände der Apartmány HÁJOVNA Vorsicht walten lassen, da es auf dem rutschigen, geneigten Grasgelände zu Verletzungen kommen kann. Im Winter besteht die Gefahr von Verletzungen auf Schnee und Eis. Wir empfehlen, geeignetes Schuhwerk zu tragen.
  7. Haustiere sind in den Apartmány HÁJOVNA NICHT erlaubt.

 

Sehr geehrte Gäste, wir bitten Sie, die Anweisungen in dieser Unterkunftsordnung zu befolgen. Die Festlegung dieser Bedingungen ist notwendig für Ihre Sicherheit und einen angenehmen Aufenthalt.

Jeder Gast ist verpflichtet, seine Sachen so zu sichern, dass diese nicht gestohlen oder beschädigt werden, einschließlich der Sachen, die in geparkten Fahrzeugen hinterlassen wurden. Der Betreiber der Unterkunftseinrichtung übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden.